01.02.2021 Joachim Zippel

Landesfeuerwehrverband BW

  • Priorisierung des Corona-Impfstoffs für Angehörige der Feuerwehren; am 21. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger die Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht. Danach sind Feuerwehrangehörige als Personen eingestuft, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind und mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung haben (§ 4 Nr. 3). Download dazu siehe auch http://www.fwvbw.de
  • Hinweise zu Atemschutz-Belastungsübungen im Jahr 2020/2021; zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat das Ministerium des Inneren in Abstimmung mit der Unfallkasse Baden-Württemberg Hinweise zu Atemschutz-Belastungsübungen während der Corona-Pandemie herausgegeben; siehe auch http://www.lfvbw.de. Weitere Informationen und Hinweise für Einsatzkräfte finden Sie laufend auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbandes. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Unterstützung durch uns benötigen. Bitte passen Sie auf sich auf und vor allen Dingen: Bleiben Sie gesund!
  • Überarbeitung des Musters einer Feuerwehrsatzung: Wesentliche Ergänzungen der Muster-Feuerwehrsatzung in Bezug auf Versammlungen und Wahlen in Zusammenhang mit der Pandemie-Situation. Da mit Blick auf die gegebene Situation die Durchführung von Hauptversammlungen und Wahlen bei den Feuerwehren weiterhin erschwert sein wird, wurde an den Landesfeuerwehrverband die Frage eines Umgangs mit dieser Situation gestellt. Die Hauptversammlung kann in solchen Ausnahmefällen verschoben oder in digitaler Form abgehalten werden. Sofern die Hauptversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, können die dort ggfs. notwendigen Wahlen und Abstimmungen auch als Briefwahl oder Online durchgeführt werden. Im Dialog mit den Behörden hat der Landesfeuerwehrverband die in der Satzung notwendigen Änderungen formuliert und ein entsprechendes Muster für eine Feuerwehrsatzung bzw. Feuerwehrabteilungssatzung (FwSAbt) bereitgestellt. Diese neuen Regelungen sind in den Erläuterungen ausführlich erklärt. Neben diesen Änderungen/Ergänzungen wurde das Satzungsmuster überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Satzungsmuster siehe auch http://www.fwvbw.de.
  • Unterstützung der SV SparkassenVersicherung für Löschübungen 2021; die SV SparkassenVersicherung ist ein Unterstützer des Feuerwehrwesens und fördert die Feuerwehren in vielfältiger Weise. So bezuschusst die SV auch die Durchführung von Löschübungen für die Bevölkerung. Die Feuerwehren hatten dieses Angebot gerne in Anspruch genommen und Bürgerinnen und Bürger in der Handhabung von Feuerlöschern geschult und gezeigt, wie man einen Entstehungsbrand wirkungsvoll bekämpfen kann. Auch im Jahr 2021 unterstützt die SV SparkassenVersicherung wieder Löschübungen, siehe auch http://www.fwvbw.de.
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