28.05.2020 Joachim Zippel

Landesfeuerwehrverband BW

  • Corona-Virus: Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen; Bund und Länder haben am 6. Mai 2020 entschieden, dass ab dem 18. Mai schrittweise Gastronomiebetriebe und ab dem 29. Mai auch Beherbergungsbetriebe unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die allermeisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Der Stufenplan muss noch vom Kabinett verabschiedet werden; verwiesen sei hier auch auf entsprechende Internetseiten der Landesbehörden
  • Auszeichnung für ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber: das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration weist ausdrücklich darauf hin, Vorschläge für die Auszeichnung der ehrenamtsfreundlichen Arbeitgeber im Bevölkerungschutz für das Jahr 2020 einzureichen. In der aktuellen Lage werden die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz ganz besonders gebraucht. Umso mehr kommt der Unterstützung durch die Arbeitgeber eine große Bedeutung zu. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und reichen Ihre Vorschläge für die Auszeichnung „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber 2020“ direkt beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration ein.
  • Grisu hilft! - auch mit einer Mund-Nasen-Maske: bei Feuerwehrangehörigen und ihren Familien kommt bestimmt die Mund-Nasen-Maske mit dem Feuerwehrdrachen Grisu besonders gut an. Und Sie tun nicht nur etwas für die Eindämmung der Coronavirus-Pandemie: 0,50 € je verkauftem Mundschutz geht an die Feuerwehrstiftung Gustav-Binder des Landesfeuerwehrverbandes. Mehr unter http://www.grisuhilft.de/
  • Feuerwehrhotel St. Florian Titisee: auch das Feuerwehrhotel Sankt Florian wird ab dem 29. Mai wieder Gäste empfangen dürfen. Für die Wiedereröffnung wurde ein Hygienekonzept ferarbeitet, das vor allem die seitens der Landesregierung erlassenen Vorschriften für Personal und Gäste berücksichtigt.
  • Für ein sicheres Grillvergnügen: gerade in Zeiten der Coronavirus-Pandemie bietet das Grillen im Freien eine willkommene Ablenkung. Nicht selten kommt es durch den Einsatz von Spiritus und anderen flüssigen Brandbeschleunigern zu schwerwiegenden Grillunfällen. Damit die Grillsaison für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband die Beachtung einiger Grundregeln; Brandschutztips unter: http:// www.fwvbw.de/fuer-ein-sicheres-grillvergnuegen
  • Bewerbung für den Förderpreis „Helfende Hand 2020“; die Helfende Hand ist Deutschlands wichtigste Auszeichnung zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz und wird jährlich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vergeben. Mit dem Förderpreis „Helfende Hand“ werden Projekte gefördert, die das Ehrenamt durch tolle Nachwuchsarbeit und Innovationen stärken. Es können auch engagierte Arbeitgeber, Einrichtungen oder Personen ausgezeichnet werden, die das ehrenamtliche Engagement der Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz auf vorbildliche Weise unterstützen. Die Nominierten werden in den Kategorien „Innovative Konzepte“, „Nachwuchsarbeit“, „Unterstützung des Ehrenamtes“ und bei Bedarf mit dem Sonderpreis ausgezeichnet. Sie können sich mit einem eigenen Projekt bewerben oder ein Ihnen bekanntes vorschlagen. Bewerbungsschluss ist der 5. Juli 2020.
  • weitere Details zu obigen Themen und sonstige Info's unter: http://www.lfvbw.de
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