01.07.2015 Vivien Schlaak

Martinshorn bei Nacht – ist das wirklich notwendig?

Sie werden wach! Was denken Sie? - „Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen“ oder - „Die werden doch nicht zu uns kommen“ oder - „Sind unsere Kinder alle zu Hause?“ oder - „Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören, und uns wieder mal zeigen das sie mal wieder unterwegs sind!“

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, z.B. bei einem Verkehrsunfall, oder über einen Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr möglichst rasch an der Einsatzstelle sein.

Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache So kann ein Rettungsfahrzeug nach § 35 der Straßenverkehrsordnung seine Sonderrechte nur in Anspruch nehmen, wenn es gleichzeitig Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet hat. Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung herangezogen werden.

Stellen Sie sich vor, dass diese „Krach machenden" Feuerwehrleute - vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren - wie Sie - um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen - wie Sie - die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für ihre Familien gilt).

Ja, Blaulicht und Martinshorn müssen sein! Bitte haben Sie dafür Verständnis. Vielen Dank!

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